7. Die Generalstaatsanwaltschaft schloss sich in ihrer Eingabe vom 11. Januar 2019 dieser Argumentation an und erklärte, mit dem eingereichten Schreiben von Dr. med. C.________ vom 26. November 2018 werde die Schuldfähigkeit der Verurteilten in Frage gestellt. Damit würden neue rechtserhebliche Tatsachen vorliegen, die geeignet seien, einen Freispruch oder eine wesentlich mildere Bestrafung der Verurteilten herbeizuführen. Zur weiteren Abklärung der Schuldfähigkeit der Verurteilten zum Tatzeitpunkt erscheine es daher angezeigt, die Sache an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen (pag. 33).