Mit diesem Schreiben von Frau Dr. C.________ liegt ein neues Beweismittel vor, das zu den Urteilszeitpunkten noch nicht bekannt war. Aufgrund der nun bekannt gewordenen Tatsachen ist die Strafbarkeit von A.________ fraglich; es liegen seriöse Anhaltspunkte vor, dass A.________ zu den jeweiligen Tatzeitpunkten nicht schuldfähig war. Aus diesem Grund wird darum ersucht, die erwähnten Strafbefehle aufzuheben und die Akten zur Neubeurteilung an die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland z.H. der unterzeichnenden Staatsanwältin zurückzuweisen, damit die Frage der Schuldfähigkeit von