1. A.________ schuldig erklärt wurde 1.1. der einfachen Verkehrsregelverletzung, mehrfach fahrlässig begangen am 23. Dezember 2016 in Bern durch mangelnde Aufmerksamkeit, durch Nichtfortsetzen der Fahrt in Pfeilrichtung und durch unerlaubtes Befahren des Trottoirs; 1.2. des pflichtwidrigen Verhaltens nach Verkehrsunfall mit Sachschaden, vorsätzlich begangen am 23. Dezember 2016 in Bern durch Missachten der Meldepflicht und 2. in Anwendung der Art. 47, 49 Abs. 1, 106 StGB; Art. 27 Abs. 1, 31 Abs. 1, 43 Abs. 2, 51 Abs. 1 und 3, 90 Abs. 1, 92 Abs. 1 SVG; Art.