Dies namentlich unter Berücksichtigung der von der Vorinstanz durchgeführten Zeugeneinvernahmen. Nachdem der Beschuldigte nunmehr in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen wurde respektive wird, hat er die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'633.50 (Gebühren CHF 2'100.00, Auslagen CHF 533.50) zu tragen. Eine Entschädigung ist ihm bei diesem Ausgang nicht auszurichten.