Die schuldangemessene Strafe ist im Umfang von einem Fünftel, ausmachend CHF 1'050.00 (5 Tagessätze zu je CHF 210.00), als Verbindungsbusse auszusprechen. Die Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall des schuldhaften Nichtbezahlens der Verbindungsbusse wird entsprechend auf 5 Tage festgesetzt. 14. Fazit Der Beschuldigte ist zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 210.00, ausmachend total CHF 4'200.00, bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 1'050.00, bei einer Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von 5 Tagen, zu verurteilen. V. Kosten und Entschädigung