Im Rahmen der polizeilichen Befragung gab der Beschuldigte nach Verifizierung der Daten durch den Treuhänder hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Verhältnisse an, er sei pensioniert und beziehe neben einer AHV-Rente von CHF 2'491.00 eine Rente von CHF 1'583.00 und VR-Honorare von CHF 6'580.00 (pag. 20 f.). Dem vom Beschuldigten auf Anfrage des Vorsitzenden eingereichten Vermögens- und Einkommensstatus 2018 kann entnommen werden, dass der Beschuldigte 2018 Verwaltungsratshonorare von CHF 59'570.00 und eine AHV-Rente von CHF 29'892.00 erhalten hat. Der Beschuldigte verfügte 2018 über ein Vermögen von CHF 650'000.00 (pag.