und weist auch keine Vorstrafen (mehr) auf (pag. 243). Er hat sich ferner seit dem ihm zur Last gelegten Vorfall nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Er verhielt sich, nachdem er am Tattag vom Polizisten kontaktiert worden war, genauso wie im vorliegenden Strafverfahren korrekt und kooperativ. Dies kann aber erwartet werden und wirkt sich nicht strafmindernd aus. Die Strafempfindlichkeit ist als durchschnittlich zu werten. Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten neutral aus, weshalb es bei der Strafhöhe von 25 Strafeinheiten bleibt.