11. Allgemeines und Strafrahmen Die Vorinstanz hat die allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung korrekt wiedergegeben (pag. 186 f., S. 37 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Es kann darauf verwiesen werden. Am 1. Januar 2018 sind die revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des StGB, insbesondere betreffend den Anwendungsbereich der Geldstrafe, in Kraft getreten. Wie nachfolgend ausgeführt wird (vgl. E. 12 f. unten) wird vorliegend die Strafe im untersten Bereich festgesetzt.