10.2.3 Vorliegend konnte die von Passanten informierte Polizei den Beschuldigten rasch als mutmasslichen Fahrer ausfindig machen und ihn rund 20 Minuten nach dem Vorfall telefonisch kontaktieren. Die notwendigen Untersuchungsmassnahmen wurden dann im Breitenrainquartier vorgenommen bzw. nachgeholt. Mit dem schliesslich dort durchgeführten, negativ ausgefallenen Atemalkoholtest konnte die Blutalkoholkonzentration des Beschuldigten auch für die Zeit des Unfalls zuverlässig ermittelt werden.