Schon vor der Kollision mit dem Verkehrsschild realisierte er, auf gefährliche Weise einen offensichtlich nicht für ihn bestimmten Fussgängerbereich befahren zu haben. Dem nicht genug ereignete sich unmittelbar darauf aufgrund einer weiteren unerklärlichen Unaufmerksamkeit der Selbstunfall mit dem Verkehrsschild. Bei einem solchen Fahrverhalten, das sich nicht auf andere Gründe als den Motorfahrzeugführer selber zurückführen lässt, muss auch der völlig Nüchterne damit rechnen, dass Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, insbesondere eine Atemalkoholprobe, durchgeführt werden.