Dabei muss er zudem eine Busspur sowie einen Trottoirabsatz von mehreren Zentimetern Höhe oder einen mehrere Meter breiten Fussgängerstreifen in der Richtung, den ihn die Fussgänger – für die die Ampel in diesem Zeitpunkt zudem auf «rot» war – beschreiten, überfahren haben. Der Kollision ging also eine Kumulation von unerklärlichen Fahrfehlern bzw. ein relativ abstruses Fahrverhalten voraus, wie es auch vor Ort offenkundig gewesen wäre. Hinzu kommt, dass sich der Unfall an einem Freitagmittag, am letzten Arbeitstag vor den Weihnachtsferien ereignete, auf die gerne einmal angestossen wird.