Polizist E.________ führte auf die Frage, was für Massnahmen er vor Ort ergriffen hätte, denn auch aus: «Eigentlich ziemlich genau die gleichen. Wir hätten den Unfall formell aufgenommen mit dem entsprechenden Formular [Anm.: auf welchem er später «Verdacht auf Alkohol» ankreuzte, vgl. pag. 5] und hätten die Fahrfähigkeit überprüft und den Verkehr gesichert bis schlussendlich das Unfallfahrzeug abgeschleppt worden wäre und die Unfallstelle geräumt worden wäre.» (pag. 101, Z. 37 ff.) Als Begründung für den später im Breitenrainquartier durchgeführten Atemalkoholtest führte E.________ aus: «Der Atemalkoholtest haben wir durchgeführt, weil wir davon ausgegangen sind, dass sich A.___