Die Tatsache, dass es sich dabei just um das Verkehrsschild handelte, aus welchem der Beschuldigte zuvor noch seine Berechtigung zur Durchfahrt abgeleitet haben will, macht die Kollision noch unerklärlicher. Ein solches wirres Fahrverhalten unter Kumulation von gravierenden, unerklärlichen Fahrfehlern mit Verursachung eines Unfalls mit Sachschaden schreit geradezu nach der Überprüfung der Fahrfähigkeit. Insbesondere sind vorliegend keine äusseren Gründe für das eigenartige Fahrverhalten ersichtlich und wären es auch für die Polizei an Ort und Stelle nicht gewesen. Schon alleine daraus lag der Verdacht, dass Alkohol im Spiel sein könnte, auf der Hand. Polizist E.__