10 frequentierten Fussgängerbereich wechseln konnte. Dem nicht genug kollidierte er beim geplanten Verlassen der Fussgängerzone – längst im Bewusstsein, dass die fragliche Verkehrsfläche nicht für ihn gedacht ist – mit einem gut sichtbaren Strassensignal. Die Tatsache, dass es sich dabei just um das Verkehrsschild handelte, aus welchem der Beschuldigte zuvor noch seine Berechtigung zur Durchfahrt abgeleitet haben will, macht die Kollision noch unerklärlicher.