Demgegenüber geht aus dem Pfeil auf dem (grünen) Lichtsignal sowie aus den beiden grossen Wegweisern klar hervor, dass der Verkehr auf dieser Spur nach links auf die Laupenstrasse geleitet wird. Diese Verkehrsführung wird durch klare Markierungen am Boden sowie bauliche Abgrenzungen verdeutlicht (vgl. pag. 132). So musste der Beschuldigte, um in den Fussgängerbereich zu gelangen, eine Busspur sowie einen Trottoirabsatz von mehreren Zentimetern Höhe und/oder einen mehrere Meter breiten Fussgängerstreifen in der Richtung, in den ihn die Fussgänger beschreiten, überfahren (gut erkennbar auf pag.