128, Z. 32 ff. [u.a.: «Es war schwarz vor Fussgänger. Es hatte soviel Leute.»]). Die Aussagen des Beschuldigten, wonach er als drittes Auto beim Lichtsignal (auf der Schanzenstrasse) wartend die Tafel mit dem weissen Pfeil gesehen und als für ihn relevant betrachtet habe (vgl. pag. 128, Z. 33 f.), erscheinen wenig überzeugend bzw. zeugen höchstens von einer grossen Verwirrung, die sich auch nicht einfach durch Ortsunkundigkeit erklären lässt. Die aus etwa jener Position erstellte Fotoaufnahme in den Akten (pag. 32) dokumentiert anschaulich, dass Signalisation und Verkehrsführung an dieser Stelle klar sind: