Der 23. Dezember 2016 war ein Freitag und damit der letzte Arbeitstag vor den Weihnachtsfeiertagen, auf die gerne einmal angestossen wird. Es ist gerichtsnotorisch, dass es im fraglichen Fussgängerbereich, zumal kurz vor Weihnachten, direkt bei der stark frequentierten Tramhaltestelle Hirschengraben mitten in der Stadt Bern viele Fussgänger hatte. Das schilderten auch die Beteiligten übereinstimmend. Der Beschuldigte gab an, dass sehr viele Fussgänger unterwegs gewesen seien und er dann auch deshalb habe bremsen müssen. Es habe nur noch Trams und Fussgänger gehabt (pag. 6; pag. 55 f., Z. 53 ff.; pag. 128, Z. 32 ff.