Dass dem so gewesen sein muss, legen auch die Aufnahmen des Schadens an der rechten Seite der Stossstange des Fahrzeugs nahe (pag. 46 f.). 9.3 Obwohl die entsprechenden Schuldsprüche gegen den Beschuldigten in Rechtskraft erwachsen sind, gilt es die einzelnen Elemente des Unfallhergangs vor Augen zu führen, um die Tragweite des unsinnigen, nicht nachvollziehbaren Fahrmanövers des Beschuldigten zu erfassen. Der 23. Dezember 2016 war ein Freitag und damit der letzte Arbeitstag vor den Weihnachtsfeiertagen, auf die gerne einmal angestossen wird.