Wer einen einbetonierten rund 5 cm dicken Eisenpfosten in einem Anprall um fast 45 Grad nach hinten biegt, kann nicht ernsthaft von einem kaum merkbaren Touchieren sprechen, wie es der Beschuldigte in seiner ersten Einvernahme tat (pag. 6). Zum einen unterstreicht das Schadensbild, dass es damals zu einem lauten Knall gekommen sein muss, wovon auch die Zeugen I.________ und H.________ übereinstimmend und konstant sprachen. Beide beschrieben diese akustische Wahrnehmung, die sie erschreckt und überhaupt erst auf den Vorfall aufmerksam gemacht hatte, anschaulich und bildhaft. H.________ sprach davon, dass es «gedonnert» habe