Die Beurteilung, ob der Pflichtige aufgrund der Umstände mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Massnahme rechnen musste, ist Rechtsfrage (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichts 6B_415/2015 vom 19. August 2015 E. 1.2). Nachfolgend sind damit insbesondere die Umstände des Unfalles und wie sie sich präsentiert hätten, wenn die Polizei den Beschuldigten an Ort und Stelle angetroffen hätte, näher zu beleuchten.