Er hat diesbezüglich konstant ausgesagt, Polizist E.________ hat am 23. Dezember 2016 im Umgang mit dem Beschuldigten keine Wahrnehmungen gemacht, die auf eine Alkoholisierung hingewiesen hätten und der Atemalkoholtest ist, wenn auch erst fast 3 Stunden nach dem Vorfall durchgeführt, negativ ausgefallen.