Dieses, mit einem einbetonierten Eisenpfosten von ca. 5 cm Durchmesser versehen, wurde durch die Kollision um fast 45 Grad nach hinten gebogen (vgl. pag. 43). Der Beschuldigte verliess die Unfallstelle mit dem Fahrzeug wieder und begab sich für ein Weihnachtsessen in ein Restaurant im Breitenrainquartier. Die von Passanten avisierte Polizei konnte später den Beschuldigten telefonisch kontaktieren und die notwendigen Untersuchungsmassnahmen im Breitenrainquartier durchführen. Weiter ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte während der fraglichen Fahrt nicht alkoholisiert war. Er hat diesbezüglich konstant ausgesagt, Polizist E.____