8. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der äussere Unfallhergang erweist sich als unbestritten: Der Beschuldigte befuhr am 23. Dezember 2016 um ca. 12:15 Uhr als Führer des Mercedes-Benz mit der Kontrollschildnummer BE________ von der Länggasse herkommend die Schanzenstrasse und bog in die Laupenstrasse. Dieser folgte er indessen nicht wie vorgeschrieben nach links Richtung Bahnhof, was für ihn eine Linkskurve von ca. 90 Grad bedeutet hätte. Vielmehr querte er die Laupenstrasse, eine leichte Linkskurve