Darauf kann verwiesen werden. Vor der Kammer bezeichnete der Beschuldigte seine bisherigen Aussagen als korrekt (pag. 261, Z. 34). Auf Vorhalt seiner früheren Aussage, er sei am 23. Dezember 2016 zum ersten Mal via Schanzenstrasse in die Laupenstrasse eingebogen, gab er an, das sei korrekt. Dort wo er habe durchfahren wollen, beim Pfeil geradeaus, habe er es zum ersten Mal versucht (pag. 261, Z. 38 f.). Gefragt danach, ob er damals den Trottoirabsatz oder/und den Fussgängerstreifen in Laufrichtung überfahren habe, sagte er aus, dort wo er gefahren sei, sei das Trottoir sehr abgeflacht.