Weiter sind zwei Aufnahmen des dunkelgrauen Mercedes-Benz mit der Kontrollschildnummer BE________ mit beschädigter Stossstange vorne rechts enthalten (pag. 46 f.). 7.2 Ferner liegen zur Sachverhaltsermittlung verschiedene subjektive Beweismittel vor: Der Beschuldigte wurde am Unfalltag durch die Polizei (pag. 6), am 21. September 2017 durch die Staatsanwaltschaft (pag. 54 ff.), anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung durch die Vorinstanz (pag. 128 ff.) und nochmals im Berufungsverfahren durch die Kammer zur Sache befragt (pag. 261 ff.). Weiter wurden mit H.________ und I.______