8): Bei der ausfindig gemachten Halterin des Personenwagens, der F.________AG, habe niemand angetroffen werden können, weshalb aufgrund weiterer Ermittlungen der Beschuldigte als deren Geschäftsführer telefonisch habe kontaktiert werden können. Dieser habe am Telefon bekannt gegeben, dass er wohl aufgrund des Vorfalles mit dem Verkehrssignal kontaktiert werde und dass er sich im Restaurant G.________ befinde. Dort habe der Beschuldigte kurze Zeit später durch die ausgerückte Patrouille angetroffen werden können. Das Verursacherfahrzeug habe dort vorgängig besichtigt und fotografiert werden können. Am Verkehrssignal sei