gemäss dem später von der Vorinstanz edierten Journaleintrag fand der Atemlufttest um 15:03 Uhr statt [pag. 109]). In einem offenbar später erstellten «Zusatzblatt» schilderte der Polizist das damalige Vorgehen, nachdem der Unfall um 12:18 Uhr telefonisch durch einen Passanten mit Angabe der Kontrollschildnummer BE________ der Polizei gemeldet worden war (pag. 8): Bei der ausfindig gemachten Halterin des Personenwagens, der F.________AG, habe niemand angetroffen werden können, weshalb aufgrund weiterer Ermittlungen der Beschuldigte als deren Geschäftsführer telefonisch habe kontaktiert werden können.