7. Beweismittel 7.1 Als relevante Beweismittel liegen der Kammer zunächst das vom Polizisten E.________ erstellte und unterzeichnete Unfallaufnahmeprotokoll vom 23. Dezember 2016 inklusive Beilagen (pag. 3 ff.) sowie mehrere Foto- bzw. Satellitenaufnahmen des Unfallbereichs um die Schanzen- und Laupenstrasse und den Hirschengraben (pag. 32 ff., 95/99/132) und des Unfallfahrzeuges, insbesondere die polizeiliche Dokumentation vom 15. Juni 2017 mit den anlässlich der Unfallaufnahme erstellten Fotos (pag. 42 ff.) vor.