5 genen – einfachen Verkehrsregelverletzungen (Art. 90 Abs. 1 SVG) durch mangelnde Aufmerksamkeit (Art. 31 Abs. 1 SVG), Nichtfortsetzen der Fahrt in Pfeilrichtung (Art. 27 Abs. 1 SVG) und unerlaubtes Befahren des Trottoirs (Art. 43 Abs. 2 SVG), welche alle in Rechtskraft erwachsen sind.