c) Indem A.________ die Unfallstelle pflichtwidrig verliess, entzog er sich Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, namentlich einer Atemalkoholprobe, evtl. einer Blutprobe, mit deren Anordnung er aufgrund der Art des Unfalles (Verpassen einer Abzweigung und Verursachen eines Verkehrsunfalles auf einem Trottoir am hellen Tag), der Uhrzeit und des Datums (Freitagmittag eines 23. Dezembers) […] rechnen musste und den Zweck dieser, durch das Entfernen vereitelte.