Unten an der Schanzenstrasse folgte A.________ aus pflichtwidriger Unaufmerksamkeit jedoch nicht der dortigen Einspurordnung, welche vorsieht, dass die Fahrzeuge links gegen den Bubenbergplatz abbiegen müssen, sondern fuhr geradeaus, unerlaubterweise über das Trottoir auf den Hirschengraben. Auf dem Trottoir vor dem dortigen D.________ (Kaffeehaus) prallte er aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit gegen ein Verkehrssignal.