Konkret wird dem Beschuldigten im Strafbefehl – welcher als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 StPO) – folgender Sachverhalt zur Last gelegt: a) A.________ fuhr als Lenker des vgt. Personenwagens die Schanzenstrasse hinunter in Richtung Bubenbergplatz mit der Absicht in Richtung Breitenrain an ein Weihnachtsessen zu fahren. Unten an der Schanzenstrasse folgte A.__