6. Vorwurf gemäss Strafbefehl und Beweisergebnis der Vorinstanz Dem Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 11. Mai 2017 vorgeworfen, sich am 23. Dezember 2016, 12:18 Uhr, in Bern, Laupenstrasse 1, mit dem Personenwagen der Marke Mercedes-Benz der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz durch a) einfache Verkehrsregelverletzung, b) pflichtwidriges Verhalten bei Unfall und c) Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit schuldig gemacht zu haben (pag. 22). Konkret wird dem Beschuldigten im Strafbefehl – welcher als Anklageschrift gilt (Art.