3. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD). Rechtsanwalt B.________ beantragte demgegenüber namens und im Auftrag des Beschuldigten, die Schuldsprüche wegen einfacher Verkehrsregelverletzung und pflichtwidrigen Verhaltens nach Verkehrsunfall mit Sachschaden seien zu bestätigen bzw. deren Rechtskraft sei festzustellen und der Beschuldigte sei in Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils hinsichtlich des Tatvorwurfs der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit von Schuld und Strafe freizu-