Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 10. September 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist als 1. A.________ schuldig erklärt wurde der einfachen Verkehrsregelverletzung und des pflichtwidrigen Verhaltens nach Verkehrsunfall mit Sachschaden; 2. A.________ verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 750.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 8 Tagen). II.