2 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Verfügung vom 20. Februar 2019 wurde der Beschuldigte aufgefordert, die Steuererklärung 2018 einzureichen (pag. 205 f.), worauf er, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Eingabe vom 25. März 2019 Unterlagen zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen (Einkommens- und Vermögensstatus per 31. Dezember 2018 mit 13 Beilagen) einreichte (pag. 211 ff.). Weiter wurden von Amtes wegen ein Strafregisterauszug eingeholt (pag.