2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die zuständige Staatsanwältin mit Eingabe vom 21. September 2018 frist- und formgerecht die Berufung an (pag. 147). Mit Verfügung vom 21. Dezember 2018 wurde den Parteien die vom selben Tag datierende schriftliche Urteilsbegründung (pag. 150 ff.) zugestellt (pag. 192 f.). Die Berufungserklärung der Generalstaatsanwaltschaft vom 11. Januar 2019 ging ebenfalls formund fristgerecht beim Obergericht ein (pag.