Die Vorinstanz erklärte den Beschuldigten hingegen zum einen der einfachen Verkehrsregelverletzung, mehrfach fahrlässig begangen am 23. Dezember 2016 in Bern durch mangelnde Aufmerksamkeit, Nichtfortsetzen der Fahrt in Pfeilrichtung und unerlaubtes Befahren des Trottoirs, und zum anderen des pflichtwidrigen Verhaltens nach Verkehrsunfall mit Sachschaden, vorsätzlich begangen am 23. Dezember 2016 durch Missachten der Meldepflicht, schuldig. Sie verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen zu einer Übertretungsbusse von CHF 750.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe