1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 10. September 2018 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) frei von der Anschuldigung der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, angeblich begangen am 23. Dezember 2016 in Bern, unter Ausrichtung einer Entschädigung an den Beschuldigten von CHF 2'000.00 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 750.00 an den Kanton Bern (pag. 141, Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).