unter Ausrichtung einer Entschädigung (1/4) an A.________ von CHF 1‘103.60 (inkl. Auslagen und Mwst.) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte. 10 D. weiter verfügt wurde: 1. Das Widerrufsverfahren gegen A.________ wird eingestellt. 2. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden vom Kanton Bern getragen. 3. Auf die Ausrichtung einer separaten Entschädigung wird verzichtet. E. im Zivilpunkt weiter verfügt wurde: 1. Die zwischen den Parteien abgeschlossene Vereinbarung vom 20.09.2018 wird gerichtlich genehmigt.