Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 20. September 2018 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. das Strafverfahren gegen A.________ 1. wegen Hausfriedensbruchs, angeblich begangen am 31.05.2014 in D.________, z.N. der E.________, 2. wegen Sachbeschädigung, angeblich begangen am 31.05.2014 in D.________, z.N. der E.________, infolge Rückzug der Strafanträge eingestellt wurde, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung. B. A.________ freigesprochen wurde: