7 Fahren in fahrunfähigem Zustand bestanden (pag. 251). Der Beschuldigte sei deshalb in Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils freizusprechen (pag. 252). 7.4 Beim Mahsan-Test handelt es sich um einen Vortest im Sinne von Art. 10 Abs. 2 SKV.