Der Beschuldigte habe sich dem von der Polizei angeordneten Mahsan-Test widersetzt und sich so der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit schuldig gemacht (pag. 227). 7.3 Die Verteidigung verweist zunächst auf die aus ihrer Sicht zutreffenden und schlüssigen Erwägungen der Vorinstanz. Sowohl die Polizei als auch der Beschuldigte seien sich sicher gewesen, dass der Mahsan-Test wegen des konsumierten CBD- Hanfs positiv ausfallen würde (pag. 250 f.). Eine weitergehende Erkenntnis als ein positives Ergebnis hätte ein solcher Test nicht gebracht. Hierzu wären zusätzliche Massnahmen im Sinne von Art.