Die Generalstaatsanwaltschaft bringt vor, die Aussagen des Beschuldigten zu seinem angeblich sporadischen Konsum von lediglich CBD-Hanf und die bei ihm festgestellten Anzeichen von Fahren unter Drogeneinfluss hätten ein widersprüchliches Bild ergeben. Die Polizei sei daher in vertretbarer Weise vorgegangen, als sie den Mahsan-Test angeordnet habe, da mit diesem der Tatverdacht weiter hätte geklärt werden können.