48). Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte anlässlich einer Verkehrskontrolle am 13. Juni 2017 als Lenker eines Personenwagens zur Kontrolle angehalten wurde. Aufgrund der beim Beschuldigten festgestellten stark geröteten Augen und des Marihuanageruchs aus dem Fahrzeuginnenraum wurde der Beschuldigte aufgefordert, eine Urinprobe abzugeben (pag. 28 f.). Der Beschuldigte gab gegenüber der Polizei an, er habe vor ca. zwei Stunden legal erstandenen CBD-Hanf konsumiert (pag. 32). Eine Urinprobe wolle er nicht abgeben, weil er wisse, dass diese positiv ausfallen würde. Dies habe er so im Internet gelesen (pag.