_ eingestellt wurde und dessen Kosten in der Höhe von CHF 300.00 vom Kanton Bern getragen werden und auf die Ausrichtung einer separaten Entschädigung verzichtet worden ist. 5. im Zivilpunkt verfügt wurde, a) dass die zwischen den Parteien abgeschlossene Vereinbarung vom 20.09.2018 gerichtlich genehmigt worden ist; b) dass für den Zivilpunkt keine Kosten ausgeschieden worden sind; c) dass die durch die Anträge im Zivilpunkt verursachten Aufwendungen wettgeschlagen worden sind. B. 1.