_ durch Konsum und Besitz zum Eigenkonsum von CBD-Hanf 3. festgestellt wurde, dass A.________ eine Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch begangen hat am 31.05.2014 in D.________, z.N. der E.________ und im Zeitpunkt dieser Tat schuldunfähig im Sinne von Art. 19 Abs. 1 StGB war. 4. das Widerrufsverfahren gegen A.________ eingestellt wurde und dessen Kosten in der Höhe von CHF 300.00 vom Kanton Bern getragen werden und auf die Ausrichtung einer separaten Entschädigung verzichtet worden ist.