3 Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 248): A. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 20.09.2018 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das Strafverfahren gegen A.________ a. wegen Hausfriedensbruchs, angeblich begangen am 31.05.2014 in D.________, z.N. der E.________; b. wegen Sachbeschädigung, angeblich begangen am 31.05.2014 in D.