_ 1.1 wegen Hausfriedensbruchs, angeblich begangen am 31.05.2014 in D.________, z.N. der E.________; 1.2 wegen Sachbeschädigung, angeblich begangen am 31.05.2014 in D.________, z.N. der E.________ infolge Rückzugs der Strafanträge eingestellt wurde, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung. 2. A.________ freigesprochen wurde 2.1 von der Anschuldigung des Diebstahls, angeblich begangen am 31.05.2014 in D.________, z. N. der E.________;