4. Anträge der Parteien Der stellvertretende Generalstaatsanwalt C.________ stellte und begründete namens der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 225): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 20. September 2018 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das Strafverfahren gegen A.________ 1.1 wegen Hausfriedensbruchs, angeblich begangen am 31.05.2014 in D.________, z.N. der E.________; 1.2 wegen Sachbeschädigung, angeblich begangen am 31.05.2014 in D.________, z.N. der E.______